Gesetzesänderung im Gemeinnützigkeitsrecht

 Wie die Allianz Rechtsicherheit für politische Willensbildung berichtet, bleiben die Neuerungen im Jahressteuergesetz, das die Gemeinnützigkeit regelt, „ohne die von uns geforderten und dringend nötigen Klarstellungen zu politischen Mitteln“. Heißt konkret: Wenn sich Sport- oder Heimatvereine aktiv gegen anti-demokratisches Engagement, Rassismus etc. wenden, riskieren sie weiterhin ihre Gemeinnützigkeit. „Sehr bedauerlich“, findet die Allianz: „Eine auch mal laute, sich einmischende Zivilgesellschaft als Themenanwältin und Wächterin über Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit ist in einer liberalen Demokratie unverzichtbar und braucht Rechtssicherheit.“

Auf der Haben-Seite der Zivilgesellschaft und von der Allianz explizit begrüßt und belobigt als hilfreiche Erleichterung stehen u.a. die folgenden beschlossenen Regelungen: Als neue gemeinnützige Zwecke aufgenommen wurden: der Einsatz gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität, Klimaschutz und u.a. Ortsverschönerung. Der Allianz fehlen aber noch die Förderung der Menschenrecht, des Friedens, der sozialen Gerechtigkeit.  Gemeinnützige Akteure sind sicherer, wenn sie Mittel weitergeben: „Die gebende Organisation muss ab 2021 nur nachweisen, dass die Empfängerin zum Zeitpunkt der Weitergabe gemeinnützig war. Das macht Förderungen etwa durch Stiftungen sehr viel einfacher und risikofreier. Empfangende Organisationen müssen weniger Nachweise bringen“, sagt die Allianz. ·Ein Zuwendungsempfängerregister soll es geben, demnächst; es wird die Transparenz erhöhen, auch in Hinsicht auf „zwielichtige Akteure“.   Wenn gemeinnützigen Organisationen unter 45.000 Euro im Jahr zufließen, aus Förderungen oder Spenden, müssen sie nicht mehr eine zeitnahe Mittelverwendung nachweisen. „Das macht die Arbeit vor allem ehrenamtlicher Initiativen einfacher“, meint die Allianz. Die Allianz betont, dass es noch keinen genauen Wortlaut für die neuen Regelungen gibt. Ihre Zusammenfassung dazu findet sich hier.