Die Stadt Cottbus fördert die Freiwilligenagentur jährlich auf Grund einer Antragsstellung im Rahmen des SGB VIII § 16 und SGB XII.
Das Projekt „Begegnungen im Stadtteil“ wird von der Aktion Mensch gefördert.
Die Stadt Cottbus fördert die Freiwilligenagentur jährlich auf Grund einer Antragsstellung im Rahmen des SGB VIII § 16 und SGB XII.
Das Projekt „Begegnungen im Stadtteil“ wird von der Aktion Mensch gefördert.